Förderverein
für Kunst, Medien und Wissenschaft e.V.
Wissenschaft, Forschung und Kunst und deren Vermittlung, insbesondere mittels der Wissenschaftskommunikation
Kunst wird in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als eine freie schöpferische Gestaltung verstanden, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium bestimmter Formsprache zum Ausdruck gebracht werden. Alle künstlerische Tätigkeit ist ein Ineinander von bewussten und unbewussten Vorgängen, die rational nicht aufzulösen sind. Beim künstlerischen Schaffen wirken Intuition, Phantasie und Kunstverstand zusammen; es ist primär nicht Mitteilung, sondern Ausdruck und zwar unmittelbarster Ausdruck der individuellen Persönlichkeit des Künstlers.
Ohne dieser sehr ausgewogenen höchstrichterlichen Definition ins Wort zu reden, könnte man aber auch mit einfachen Worten sagen: Kunst ist eine Ausdrucksform und ein Ergebnis künstlerischer Gestaltung. Auch die Definition der Begriffe „Wissenschaft und Forschung“ umschreibt das Bundesverfassungsgericht in ähnlicher Weise, die vermuten lässt, dass die Definition schwierig ist: Danach ist Wissenschaft die auf wissenschaftlicher Eigengesetzlichkeit beruhenden Prozesse, Verhaltensweisen und Entscheidungen bei der Suche nach Erkenntnissen, ihrer Deutung und Weitergabe . In einer früheren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird Forschung als der „ernsthafte und planmäßige Versuch zur Ermittlung der Wahrheit“3 und damit als eine Tätigkeit „mit dem Ziel, in methodischer, systematischer und nachprüfbarer Weise neue Erkenntnisse zu gewinnen“, geschildert. Und auch hier – ohne dieser Definition abträglich zu sein – könnte man Wissenschaft und Forschung als das Ergebnis, bzw. zumindest den Versuch und den Prozess eines Erkenntnisgewinns umschreiben. Dem Dreiklang Kunst, Wissenschaft und Forschung ist somit gemeinsam, dass sie sich mit einem Gegenstand oder Sachverhalt gestaltend, analysierend und fortentwickelnd befassen und sich daher in einem Prozess der Veränderung des Gegenstandes oder des Sachverhaltes selbst oder des Wissens über den Sachverhalt oder Gegenstand befinden.
Dr. Elke Luise Barnstedt
Vizepräsidentin für Personal und Recht
Direktorin beim Bundesverfassungsgericht a.D.
Prof. Dr. Saule Tatubaeva
künstlerische Leiterin
Saule Tatubaeva ist in Alma-Ata (Kasachstan) geboren. Ihre Ausbildung erhielt sie am Tschaikowski-Konservatorium in Moskau.
Die Pianistin und promovierte Musikwissenschaftlerin nahm 1995 einen Lehrauftrag für Klavier und 1997 zusätzlich für Kammermusik an der Hochschule für Musik Karlsruhe an, wo sie seit 2003 eine Professur innehat.
Konzerte und Meisterklassen führten die Pianistin und Kammermusikerin durch Russland, Brasilien, Kanada, Europa, Jemen, Indien, Japan und in die USA. Sie engagiert sich nicht nur für ihre eigenen Studierenden, die ihre Examina stets mit Auszeichnung abschließen, sondern auch für die Hochschule weit über ihre Verpflichtungen hinaus.
2009 übernahm sie zum dritten Mal die künstlerische Leitung des „Europäischen Kammermusikwettbewerbs Karlsruhe“. Darüber hinaus gründete sie den „Förderverein für Kunst, Medien und Wissenschaft e.V.“, der Studierende unterstützt, ihnen die Teilnahme an internationalen Wettbewerben ermöglicht und in Zusammenarbeit mit Investoren regelmäßig Konzerte in Karlsruhe und Ludwigsburg veranstaltet.
Als besondere Fördermaßnahme für Studierende der Hochschule für Musik Karlsruhe rief Saule Tatubaeva 2002 zusammen mit dem Forschungszentrum Karlsruhe die Reihe „Junge Talente – Wissenschaft und Musik“ ins Leben, für die sie als Künstlerische Leiterin ehrenamtlich Konzerte (16 pro Jahr) im KIT (Campus Süd und Campus Nord) erfolgreich organisiert.
Immer wieder wird im Buchformat über die Erfolge der Reihe „Junge Talente“ in Bild und Text berichtet.